Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen
Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Handlungsempfehlungen veröffentlicht - für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt.

Diese Handlungsempfehlungen entwickelte die Expertenkommission auf Basis der bereits veröffentlichten Bestandsaufnahme, in der die digitalen Lebenswelten, Teilhabechancen und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, die Strukturen von Medienbildung, Prävention und pädagogischen Praxis sowie der rechtlichen Rahmen (und dessen Durchsetzung) analysiert wurden.

Wesentliche Erkenntnisse waren, dass die Wirkung digitaler Medien nicht vorrangig von der Nutzungsdauer abhängen, sondern besonders von den genutzen Inhalten selbst, deren Gestaltung, sowie die individuelle Konstitution der jungen Menschen, aber auch von der Begleitung durch Erwachsene während der Mediennutzung. Außerdem gibt es bereits passende rechtliche Rahmenbedingungen - deren Durchsetzung allerdings bisher nicht zuverlässig erfolgt In den Handlungsempfehlungen werden nun die Befunde der Bestandsaufnahme in konkrete Schritte übersetzt und zuständige Akteure für ihre Umsetzung benannt.

Die Empfehlungen werden entlang der Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen und bezogen auf verschiedene verantwortliche Akteure strukturiert.

Fünf Leitprinzipien wurden für die die Ausgestaltung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen definiert:

  1. an tragfähige Strukturen und bewährte Praxis anschließen
  2. den Akteuren vor Ort angemessene Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume eröffnen
  3. Verantwortung verbindlich und zugleich gemeinschaftlich organisieren
  4. Reibungsverluste an Schnittstellen abbauen
  5. die technologische Dynamik fortlaufend berücksichtigen

Schutz, Befähigung und Teilhabe sind die eng miteinander verbundenen Dimensionen der Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum.

Zum Schutz gehört es, mögliche Risiken vorausschauend zu begrenzen, sichere und altersgerechte Angebote zu gestalten und wirksame Hilfe bereitstellen.

Befähigung bedeutet, Wissen, Urteilsfähigkeit und Handlungskompetenz zu fördern: die Fähigkeit zur Selbstregulation, die kritische Einschätzung von Inhalten und technischen Systemen sowie das Wissen über Hilfsangebote.

Teilhabe umfasst den Zugang zu digitalen Bildungs-, Kommunikations- und Erfahrungsräumen, die Möglichkeit zur eigenen Meinungsäußerung, zur Mitgestaltung und Mitbestimmung sowie attraktive, altersgerechte Angebote.

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