Die Veröffentlichung soll den interdisziplinären, wissenschaftlichen und juristischen Status Quo darstellen und gliedert sich in drei Bereiche:
- "Altersspezifische Gefährdungslagen und Teilhabemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Hinblick auf somatische, psychische und soziale Gesundheit sowie (straf-)rechtliche Auswirkungen der Nutzung und Gestaltung digitaler Dienste"
Für Kinder und Jugendliche sind digitale Medien allgegenwärtig und bilden für sie einen zentralen Sozialisations- und Alltagsraum zur Kommunikation, Unterhaltung, Information und sozialer Einbindung. Als Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum werden u.a. folgende Risiken identifiziert: Cybermobbing, Diskriminierung, Hate Speech, sexuelle Grenzverletzungen, ungewollte Pornografiekonfrontation, unerwünschte Zusendungen sexualisierter Inhalte, Sextortion oder Cybergrooming sowie Hass, Extremismus und Gewaltdarstellungen. Hassinhalte würden nicht nur auf unmittelbar Betroffene wirken, sondern gesamtgesellschaftliche Konseqzenzen haben, indem Empathie abgebaut, Feindseligkeiten normalisiert und der Rückzug aus öffentlichen Diskursräumen begünstigt werden würde. Gewaltdarstellungen können Verstörung, Angst, Schlafstörungen sowie weitere psychische Belastungen hervorrufen.
Inhalte zu Selbstverletzungen, Essstörungen, extremen Schönheitsidealen oder Abnehmdynamiken können problematische Verhaltensmuster auslösen und verstärken. Kinder und Jugendliche können zudem möglichen Risiken aus dem Verhalten der Eltern, in Form von Sharenting oder Family-Influencing ausgesetzt sein, wenn intime oder emotional belastende Situationen von ihnen veröffentlicht werden. Auch exzessives Gaming und die intensive Nutzung sozialer Medien stellen Herausforderungen dar und können die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen.
Risiken sind häufig allerdings auch durch die benutzten Plattformen und Technologien verursacht, in dem manipulative manipulative Design- und Benutzerelemente verwendet werden, die beispielsweise die DDatenpreisgabe fördern, Kostenrisiken erhöhen, In-App-Käufe erleichtern, exzessive Nutzung verstärken oder soziale Vergleichsdynamiken aufrechterhalten. Kinder und Jugendliche stehen diesen Mechanismen aus unerfahren und mit ihrer begrenzten Selbstregulationsfähigkeit besonders anfällig gegenüber.Mit der Verwendung von KI-Systemen entstehen weitere Herausforderungen wie diskriminierende oder toxische Kommunikationsmuster, Datenschutzrisiken, fehlerhafte Informationen, problematische Aussagen, Simulagtion von emotionale Nähe und einfache Nutzungsmöglichkeit für die Erstellung von Deepfakes, Deepnudes und manipulativer Identitätstäuschung.
Zugleich werden auch die Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten durch die Nutzung von digitalenMedien herausgestellt. So können soziale Medien "soziale Verbundenheit stärken, Freundschaften aufbauen und stabilisieren, Zugehörigkeit ermöglichen und marginalisierten Jugendlichen Räume eröffnen, in denen sie Gemeinschaft, Unterstützung und Identitätsausdruck finden". KI-Anwendungen können unterstützend für individualisierte Erklärungen, adaptive Lernhilfen oder bei Schulaufgaben eingesetzt werden.
- "Medienkompetenzvermittlung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften, Präventionsmaßnahmen plus aktuelle Praxis und Stand der Umsetzung in Bezug auf Kinder- und Jugendmedienschutz, Medienbildung und Erziehung"
Medienbildung, Medienkompetenzförderungund Prävention finden in verschiedenen Orten statt: Familie, Kindertageseinrichtungen, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Elternbildung. Allerdings sind sie untereinander nicht strukturell verbunden und koordiniert. Auch wenn Schule als zentraler Ort identifiziert wird, an dem flächendeckend alle Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern erreicht werden können, garantiert ihre bloße Zuständigkeit die in den Lehrplänen verankerte Medienbildung nicht. Die Umsetzung variiert sehr stark zwischen den Bundesländern, einzelnen Schulen und den individuellen Lehrkräften.
Fazit: "Die Maßnahmen zur Medienbildung und Prävention existieren in Deutschland, sie sind bei Weitem aber nicht flächendeckend, häufig nicht verbindlich und strukturell fragil. Familie, Kita, Schule, Jugendhilfe, Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Elternbildung spielen eine wichtige Rolle für die Medienbildung und bauen aufeinander auf. Gerade weil Risiken entwicklungsspezifisch und sozial ungleich verteilt sind, braucht die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mehrere ineinandergreifende Ebenen."
- "Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen sowie deren Ausgestaltung und Durchsetzung; Schutzmaßnahmen der Anbieter (Altersverifikationen und sicheren Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche) und deren Wirkung"
Der digitale Kinder- und Jugendmedienschutz ist in Deutschland bereits weitreichend geregelt (Bundesebene: Jugendschutzgesetz, Digitale-Dienste-Gesetz - Landesebene: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag)Der DigitalServiceAct (DSA) der EU ist die wichtigste unionsrechtliche Regelung für Minderjährigenschutz auf Online-Plattformen, und hat durch die von der EU-Kommission im Juli 2025 veröffentlichten Leitlinien zum Schutz Minderjähriger eine wichtige Auslegungshilfe für die Anwendung des DSA erhalten. Zudem sind die AVMD-Richtlinie und das Datenschutzrecht, vor allem die DSGVO sowie die KI-Verordnung relevant.Aber: "Die größten praktischen Schwächen liegen weniger im Normbestand als in kohärenter Anwendung, Altersabsicherung und wirksamer Durchsetzung."
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme will die Expertenkommission bis Juni 2026 Handlungsempfehlungen für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum entwickeln, der Abschlussbericht soll im September erscheinen.
Für Interessierte kann hier die Stellungnahme der GMK (Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur) zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission abgerufen werden.