Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen zunehmend früher. Sie eröffnen Räume für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung, können jedoch auch Risiken und Einflüsse mit sich bringen, die die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden können, digitale Medien altersgerecht und möglichst unbeschwert zu nutzen. Ebenso relevant ist, wie sich digitale Entwicklungen auf einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz auswirken, welche Verantwortung Anbieter*innen tragen und wie Eltern sowie pädagogische Fachkräfte in ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden können.
Diese und weitere Aspekte stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltungsreihe mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Der Workshop widmet sich dem Thema Indizierung jugendgefährdender Medien. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, welche Medien als kinder- und jugendgefährdend gelten, wie ein Indizierungsverfahren abläuft und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben können. Auch wird erläutert, wer eine Indizierung beantragen kann, wer darüber entscheidet und worin der Unterschied zwischen einer Altersfreigabe „ab 18 Jahren“ und einer Indizierung besteht. Darüber hinaus wird betrachtet, welche Bedeutung die zunehmende aktive und kreative Mediennutzung für den Kinder- und Jugendmedienschutz hat.
Im Rahmen des Online-Workshops geben Cornelia Schüller und Lukas Neuerburg von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine Einführung in das Thema. Anschließend wird anhand von Beispielen nachvollziehbar gemacht, wie ein Indizierungsverfahren ablaufen kann. In Kleingruppen werden einzelne Aspekte diskutiert und vertieft. Zudem besteht Raum für Fragen und Austausch.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.