Global Village Kids Digital – eine Förderung stellt sich vor

Antragsfrist ist der 21.05.2025

Die Hamburger Beratungsstelle »Kultur macht stark« und der Fonds Darstellende Künste stellen das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS Digital im Rahmen von »Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung« vor. Dieses fördert kurz- mittel- und langfristige Projekte aller Felder und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei bis 18 Jahren mit erschwertem Zugang zu Bildung richten, digitale oder hybride Räume und Techniken in den unterschiedlichen Genres und Sparten erschließen und künstlerisch-empowernde, bewusste und kritische Zugänge zu digitalen Medien ermöglichen. Projektleitung Eva Stöhr berichtet zudem von Projektbeispielen und steht für Fragen zur Verfügung.

Wer kann sich bewerben?

Bündnisse aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Alle Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.

Wie viel kann beantragt werden?

Zum 21. Mai 2025 kann die Laborförderung mit einer Antragssumme von 5.000 Euro bis maximal 15.000 Euro (inklusive 7% Verwaltungspauschale) beantragt werden. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online über die externe Datenbank kumasta. Die nächste Antragsfrist ist der 21.05.2025 (Projektbeginn frühestens 01.07.2025).
Im Verlauf jedes Antragszeitraums wird es mehrere Infoveranstaltungen zum Programm geben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Antragsberechtigt ist ein Bündnis aus mindestens drei 3 Bündnispartner*innen, die alle als juristische Personen organisiert sind. GbRs sind formal ebenfalls antragsberechtigt.
  • Die Bündnisse sowie die eingebundenen Honorarkräfte sollten möglichst lokal verortet sein.
  • Gefördert werden Projektvorhaben, die mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, die von Risikolagen betroffen sind, mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, sowie mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, arbeiten.
  • Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.
  • Ausschließlich die künstlerische Arbeit und damit verbundene Ausgaben, die direkt mit Kindern und Jugendlichen geleistet werden, sind förderfähig.
  • Ausführlichere Informationen und Kalkulationshilfen finden Sie in den Richtlinien.

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.

| © Bild von Sara_Torda auf Pixabay