EU Kids Act
Die EU-Kommission hat am 17.9.2026 einen Gesetztesvorschlag für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet vorgelegt: EU Kids Act (EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy)

Mit dem EU Kids Act beabsichtigt die EU-Kommission eine EU-weite Vereinheitlichung - statt heterogener Verordnungen einzelner Mitgliedsländer - von verpflichtenden Vorgaben zur kindgerechten Gestaltung von Sozialen Netzwerken, Video-Sharing-Plattformen, KI-Chatbots, Online-Spielen und App-Stores, um für Kinder eine möglichst sichere und geschütze Online-Umgebung mit hohem Grad an Privatsphäre zu schaffen.

Gleichzeitig gibt der EU Kids Act ein verbindliches Mindestalter von 15 Jahren vor, mit dem junge Menschen ein eigenes Konto bei Sozialen Netzwerken oder Video-Sharing-Plattformen anlegen dürfen, falls diese Dienste bestimmte Risiken für Kindern und Jugendlichen darstellen. Für Jugendliche im Alter von 13-15 Jahren dürfen diese Dienste Erziehungsberechtigten gestatten, Konten mit eingeschränkten Funktionen einzurichten. Das umfasst bspw. die maximale tägliche Nutzungsdauer von einer Stunde pro Tag für diesen Dienst sowie das Genehmigen von potenziellen neuen Kontakten (und ihrer Anzahl) durch die Erziehungsberechtigten. Die Dienste sollen einfach bedienbare Tools für die Erziehungsberechtigten bereitstellen, die effektiv sind und nicht einfach umgangen werden können, deren Einsatz für die Minderjährigen ersichtlich sein müssen, diese in ihren Rechten nicht unverhältnismäßig einschränken, und ihre Selbstbestimmung und Privatsphäre respektieren.

Für Kinder unter 13 Jahren dürfen Soziale Netzwerke keine Konten anbieten. Video-Sharing-Plattformen, deren Dienst speziell für Minderjährige unter 13 Jahren konzipiert ist, können unter bestimmten Bedingungen über den Account ihrer Erziehungsberechtigten einen beschränkten, besonders geschützten und von den Erziehungsberechtigen kontrollierten Zugang eingerichtet bekommen. Mindestalter ist dabei 3 Jahre.

In den Voreinstellungen müssen standardmäßig bei Soziale Netzwerken und Video-Sharing-Plattformen zumindest Ortungsfunktionen, Zugriff auf Mikrofon und Kamera, Empfehlungen anderer Konten, Synchronisierung von Kontakten sowie Push-Benachrichtigungen außerhalb von Schul- und Schlafzeiten deaktiviert sein.

Außerdem müssen diese Dienste für Minderjährigen leicht zugängliche und verständliche Melde-Mechanismen mit priorisierter Beabeitung einrichten.

Dienste dürfen nicht so gestaltet sein, dass Minderjährige zu einer zwanghaften oder übermäßigen Nutzung angeregt werden.

Der EU Kids Act gibt detaillierte Vorgaben u.a. zur Gestaltung von Diensten, gerade im Hinblick auf Maßnahmen zum Schutz bei Kontakt und Interaktion, Empfehlungssysteme, "Addictive design", Altersüberprüfungspflicht und Altersfeststellungsverfahren.

Der EU KIDS Act ist noch nicht gültig, sondern erst zur Beratung im Europäische Parlament und dem Rat der EU übermittelt und wird ggf. noch überarbeitet.

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