Was vielleicht erstaunt: Nein. Auch „einfache“ Sprüche unterliegen dem Urheberrecht. Meistens stammen die Zitate aus (ohnehin geschützten) Büchern oder Filmen, aber auch Äußerungen in öffentlichen Reden, auf Pressekonferenzen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Deshalb ist eine Veröffentlichung ohne Einwilligung des Urhebers nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
1. Der Urheber des Spruchs ist bereits siebzig Jahre tot (wann der Spruch, um den es geht, veröffentlicht wurde, ist völlig egal). Oscar Wilde oder Karl Marx sind also kein Problem.
2. Ihr verwendet das Zitat, um einen von euch herausgearbeiteten Standpunkt zu bekräftigen oder zu erläutern, und setzt euch dabei mit dessen Inhalt auseinander. Aber Vorsicht: An eine solche inhaltliche Auseinandersetzung stellt man hohe Anforderungen! Ihr könnt z. B. einen längeren Text mit eurer eigenen Meinung zur politischen Situation posten und darin ein Zitat eines Politikers einbauen, solange ihr im Text auf dieses Bezug nehmt. Die typischen Konstellationen, in denen Sprüche in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, erfüllen jedoch meistens nicht die Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung – also lasst es im Zweifel lieber.
Text wurde verfasst von der Cyber Law Clinic: www.jura.uni-hamburg.de