Bearbeitung von Bildern, Fotos und Grafiken
Kann man Fotos oder auch Grafiken oder andere Bilder, die jemand anderes gemacht hat, selbst umgestalten und dann im Internet veröffentlichen?

Grundsätzlich dürfen alle urheberrechtlich geschützte Werke, also z.B. fremde Fotos, Grafiken, Bilder etc., ohne die Erlaubnis des Urhebers nicht verändert werden. Anders sieht es aus, wenn der Schutz inzwischen erloschen ist oder wenn ihr eine Lizenz habt, die eine Bearbeitung des Werkes zulässt – zum Beispiel eine entsprechende „freie“ Lizenz. Bitte achtet darauf, dass nicht alle „freien“ Lizenzen eine Bearbeitung erlauben. Genaueres hierzu siehe Frage 1.

Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz des Veränderungsverbots stellt die „freie Nutzung“ des Werkes gem. § 24 UrhG dar. Das heißt, dass du dich zwar am ursprünglichen Werk (also dem Foto, dem Bild oder der Grafik) orientierst, du es aber soweit veränderst, dass du etwas Neues erschaffst und damit selber der Urheber des neuen Werkes wirst. Wann dies genau eintritt, ist schwierig zu sagen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Daneben kann sich der Urheber nicht mehr auf sein Recht berufen, wenn ihr sein Werk so stark verändert habt, dass es als solches praktisch nicht mehr erkennbar ist. Es reicht aber natürlich nicht, wenn ihr nur einen Filter über das Bild legt oder ähnliches.

Um ganz sicher zu gehen, solltet ihr lieber darauf verzichten, ein Werk zu verändern, außer der Urheber hat euch persönlich die Erlaubnis erteilt oder das Bild unter eine „freie“ Lizenz gestellt, die eine Änderung zulässt.

Text wurde verfasst von der Cyber Law Clinic: www.jura.uni-hamburg.de

| © CC-0 Public Domain, www.pixabay.com