Ab sofort: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird Perspektive gegeben. Zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen werden bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, damit der Neustart gelingt. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstler*innen und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen. Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. 

Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen: kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe fördert ab dem 1. Juli 2021 Kulturveranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Teilnehmende empfangen können. Ab dem 1. August 2021 werden auch Veranstaltungen gefördert, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 2.000 Teilnehmende empfangen können.

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