Bis zum 8. Dezember 2021 Anträge stellen beim Bundesförderprogramm "Auf!leben nach Corona"

Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen.

Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. 

Mit dem Zukunftsfonds im Programm AUF!leben werden Projekte für Kinder und Jugendliche vor Ort gefördert. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts, die junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung stärken und das soziale Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen fördern.

Egal ob Theater- oder Holzworkshops, Sport- oder Naturcamps, Podcasts oder einen Film erstellen. Bis zum 8. Dezember 2021 können Fördermittel aus dem Zukunftsfonds beantragt werden.

Anträge können in folgenden Kategorien gestellt werden:

KOMPAKT - für Kurzentschlossene: Wochenend- und Ferienprojekte mit einer Dauer von 2 bis 14 Tagen, die auf Kompetenzerwerb, Freizeitgestaltung, Persönlichkeitsentwicklung und soziales Lernen ausgerichtet sind

UMSETZUNGSPARTNER - richtet sich an Verbände, Dachorganisationen und ähnliche Institutionen mit (über-)regionalen Umsetzungsstrukturen, deren Mitgliedsorganisationen in den anderen Förderkategorien des Zukunftsfonds antragsberechtigt und umsetzungsstark sind

In allen anderen Kategorien können Anträge ab dem 01.11.2021 eingereicht werden. Infos zu den Förderkategorien: https://www.auf-leben.org/foerderung/zukunftsfonds/