Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein (MStV HSH) tritt in Kraft
Ab 1. April 2017 wird der Offene Kanal Schleswig-Holstein Medienkompetenzprojekte in Schleswig-Holstein fördern
Am 1. April 2017 tritt der novellierte Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein (MStV HSH) in Kraft, welcher vorsieht, die Verpflichtung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MAHSH) zur Medienkompetenzförderung aus dem Medienstaatsvertrag zu streichen. Entsprechend entfallen der MAHSH die notwendigen Mittel, Projekte für Medienkompetenzförderung zu unterstützen. Sie wird folglich von einer „Muss-“ zu einer „Kann-Aufgabe“.
In Schleswig-Holstein wird der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) auf Antrag Medienkompetenzprojekte Dritter fördern. Das Land Schleswig-Holstein hat dem OKSH dafür gesondert Mittel zur Weitergabe an Projekte der Medienkompetenzförderung zugewiesen. Einzelheiten zur Antragstellung einschließlich der neuen OKSH-Förderrichtlinien finden sich hier:http://oksh.de/sh/informieren/aktuelles/artikel.php?aktuell=28465
In Hamburg wurde bislang noch keine neue Finanzierungseinrichtung für Projekte der Medienkompetenz benannt und mit Mitteln ausgestattet.
Die Medienstiftung Hamburg / Schleswig-Holstein wird jedoch auch über den 31. März 2017 hinaus noch ihre Aufgabe wahrnehmen, solange ihr noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Nach § 55 Abs. 4 Satz 5 MStV HSH soll die Medienstiftung ihre Restmittel auslaufend u.a. für die finanzielle Unterstützung von Projekten der Medienkompetenzförderung verwenden, die Dritte durchführen. Einsendeschluss der Anträge ist der 12. Juni 2017. Mehr Informationen zur Medienstiftung unter: https://www.medienstiftung-hsh.de/