Fotos, Grafiken und sonstige Bilder im Internet
Fotos, Grafiken oder sonstige Bilder die jemand anderes gemacht hat, dürfen nicht ohne ihn vorher zu fragen im Internet veröffentlicht werden. Aber gibt es davon Ausnahmen?

Es gibt tatsächlich ein paar Ausnahmen. Die Wichtigsten für euch sind folgende:

1. Die meisten Fotos, Grafiken und sonstige Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Hier gilt: Ist der Urheber schon 70 Jahre lang tot, kann man seine Werke, also auch alle Fotos, Grafiken und Bilder, frei verwenden. An manchen Fotos besteht kein solcher urheberrechtlicher Schutz; zum Beispiel, wenn das Foto eine bloße Abbildung eines anderen Kunstwerkes ist. Hier erlischt der Schutz schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Fotos. Im Zweifel geht aber von davon aus, dass die Fotos vollen urheberrechtlichen Schutz genießen; der Schutz also erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet.

2. Auch möglich ist eine Verwendung fremder Werke - also auch von Fotos, Grafiken und sonstiger Bilder - im Rahmen einer „freien“ Lizenz. Die wohl wichtigsten freien Lizenzen sind die Creative Commons. Das sind vorgefertigte Lizenzverträge, mit deren Hilfe der Urheber seine Werke anderen einfach und kostenlos, aber unter bestimmten Bedingungen zugänglich machen kann. Am besten informiert ihr euch über die genauen Voraussetzungen, wenn ihr ein fremdes Werk mit einer CC-Lizenz benutzen wollt. Ob und in welchem Rahmen ein Werk frei verwendbar ist, könnt ihr in den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Seite nachlesen oder an der Kennzeichnung des Bildes selbst sehen.

Bei Werken, für deren Verwendung ihr keine Genehmigung habt und die auch nicht offensichtlich freigegeben sind, solltet ihr auf die Veröffentlichung verzichten – unabhängig davon, ob andere dies tun! Andernfalls können teure Abmahnungen drohen. Hierbei sind 500 bis 2.000 € (Abmahnkosten plus Schadensersatz) durchaus üblich.

Text wurde verfasst von der Cyber Law Clinic: www.jura.uni-hamburg.de

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