Einrichtung eines Impressums
Ist man verpflichtet, ein Impressum auf einer Seite einzurichten?

Ein Impressum ist immer dann erforderlich, wenn eine Internetseite (oder ein Blog) geschäftsmäßig betrieben wird. Dies ist zweifellos immer dann der Fall, wenn ihr Waren oder Dienstleistungen über die Seite anbietet. Eure Seite kann aber auch dann geschäftsmäßig sein, wenn ihr die Seite durch Werbung finanziert oder ihr durch sonstige Links und Verweisungen einen Verdienst erzielt. Und sogar dann, wenn ihr durch eure Inhalte offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines fremden Unternehmens fördert. Der Gedanke dahinter lautet: Seid ihr geschäftsmäßig im Internet unterwegs, nehmt ihr auch am Wettbewerb teil und deshalb müsst ihr (fast) immer erreichbar sein. Solltet ihr noch nicht volljährig sein, müssen auch eure Eltern als Kontaktpersonen angegeben werden. Die Notwendigkeit, dass ihr erreichbar sein müsst, ergibt sich auch, wenn ihr sogenannte „journalistisch-redaktionelle“ Inhalte auf eure Seite stellt. Sehr vereinfacht gesagt ist das der Fall, wenn ihr euch auf eurer Seite regelmäßig und systematisch mit Pressetexten auseinandersetzt und diese kommentiert und man im Ergebnis sagen würde, dass ihr auf die öffentliche Meinungsbildung Einfluss nehmt.

Dient eure Seite dagegen allein privaten oder familiären Zwecken, könnt ihr das Impressum weglassen. Solltet ihr unsicher sein, zu welcher Art von Inhalt eure Website gehört, informiert euch bitte, bevor ihr eure Seite ins Internet stellt!

Text wurde verfasst von der Cyber Law Clinic: www.jura.uni-hamburg.de

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